Schulelternrat

Die gewählten Elternvertreter der Klassen bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat bringt sich aktiv in die Fortentwicklung des Schulprofils ein und wirkt in entsprechenden Arbeitsgruppen mit; er unterstützt zudem die Schulleitung bei der Durchsetzung von Forderungen an den Schulträger, insbesondere in Personal- und Ausstattungsan-gelegenheiten. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter nehmen an Gesamtkonferenzen und Teilkonferenzen wie z.B. Stufen-konferenzen und Fachbereichskonferenzen teil. Der Schulelternrat trifft sich mindestens zweimal pro Schuljahr zu einer Sitzung; dazu lädt der oder die Vorsitzende ein. Bei grundsätzlichen Entscheidungen wie Schulorganisatorisches, Leistungs-bewertungen u.ä. wird der Schulelternrat von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder den zuständigen Konferenzen informiert und angehört.